Regierung vereinfacht Bedingungen für Entschädigung von Schäden durch russische Aggression

Ukrainische Regierung erleichtert den Prozess für die Einreichung von Schadensersatzanträgen

Die ukrainische Regierung hat Änderungen an den Bedingungen für die Einreichung von Schadensersatzanträgen beim Schadensregister vorgenommen, um den Prozess für Bürger zu vereinfachen. Wie der ständige Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada, Taras Melnytschuk, im Telegrammkanal mitteilte, ist es nun nicht mehr erforderlich, ein Dokument über das Eigentumsrecht an beschädigten oder zerstörten Gebäuden sowie ein Gutachten zur Beschädigung der Unterkunft vorzulegen.

Verbesserung der Lebensbedingungen für von der Aggression betroffene Bürger

„Änderungen wurden an dem Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf Schadensersatz, Verluste oder Zerstörung, die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden, beim Schadensregister, das durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine entstanden ist, vorgenommen, über den Einheitlichen staatlichen Webportal für elektronische Dienste“, heißt es in der Mitteilung.

Darüber hinaus hat die Regierung auch die Bedingungen für vergünstigte Hypothekarkredite für Umsiedler geändert, was ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen der ukrainischen Bürger ist, die von der Aggression betroffen sind.