Änderungen bei Auslandsreisen: Was hat sich geändert?

Neue Regelungen für mobilisierungsfähige Männer aus dem Ausland

Ab Juni können mobilisierungsfähige Männer, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, vorübergehend nicht aus der Ukraine ausreisen. Das haben Vertreter des staatlichen Grenzdienstes der DW mitgeteilt. Die gesetzlichen Änderungen, die diese Personengruppe betreffen, sind bereits in Kraft getreten.

Selbst wenn sie eine offizielle Genehmigung für einen ständigen Wohnsitz in einem anderen Land haben und beim Konsulat registriert sind, dürfen sie das Land nicht verlassen, erklärte der Grenzdienst-Sprecher Andrij Demtschenko.

«Sie sind ukrainische Staatsbürger und für sie gelten die allgemeinen Gesetze. Diese Regelung gilt derzeit auch dann nicht, wenn sie alle erforderlichen Dokumente haben», erklärte Demtschenko.