Gericht ordnet Abriss einer eigenmächtig errichteten Wand in einem Mehrfamilienhaus an

Das Berufungsverfahren in Lwiw

Das Berufungsgericht in Lwiw hat die Berufung gegen das Urteil des Schevtschenko-Bezirksgerichts in Lwiw in einer Angelegenheit über die Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Handlungen gehört.

Umstände des Falles

Der Bürger A. wandte sich an das Gericht mit einer Klage gegen Bürgerin K., in der er sie aufforderte, die Hindernisse in der Nutzung des allgemeinen Flurs des vierten Stocks des ersten Eingangs des Gebäudes, in dem er lebt, zu beseitigen, indem sie auf eigene Kosten die willkürlich errichtete Ziegelwand und Tür im Flur des gemeinsamen Gebrauchs des vierten Stocks abbaut.

In der Begründung seiner Klage stellte er fest, dass er Eigentümer einer Wohnung im vierten Stock in einem Mehrfamilienhaus ist. Gemäß dem technischen Pass der Wohnung und dem Stockwerksplan des vierten Stocks des Gebäudes erfolgt der Zugang zu seiner Wohnung durch den gemeinsamen Flur des vierten Stocks. Die Eigentümer der benachbarten Wohnungen in dem genannten Gebäude, die an seine Wohnung angrenzen, sind die Beklagte K.

Im Jahr 2020 errichtete die Beklagte eigenmächtig, ohne die erforderlichen Dokumente und die Erlaubnis der anderen Miteigentümer des Gebäudes, eine Ziegelwand im gemeinsamen Flur des vierten Stocks des genannten Gebäudes und eine Tür (eine Trennwand mit einer Tür), wodurch ein Teil des gemeinsamen Flurs des vierten Stocks abgetrennt wurde. Der Kläger ist der Ansicht, dass durch die errichtete Trennwand mit Tür seine Rechte und berechtigten Interessen in Bezug auf die Nutzung des gemeinsamen Flurs des Gebäudes verletzt werden.

Aus diesem Grund musste er sich an das Gericht wenden, um sein verletztes Recht zu schützen.